AGB

1. Allgemeiner Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, Seminar- und Veranstaltungsräumen sowie alle für den Kunden gebuchten oder erbrachten gastronomischen und sonstigen Leistungen. Neben dem Tagungshaus in der Axel-Springer-Straße 40/41, Berlin gilt umfasst der Geltungsbereich ausdrücklich auch Leistungen in unseren Außenstellen, wie die JBG Spreeinsel in der Tunnelstraße 12, 10245 Berlin.

2. Mit der Annahme unseres Belegungsangebotes, spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen und Lieferungen bzw. Nutzung der Zimmer und/oder Räume gelten unsere AGB als angenommen.

3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Tagungshauses AF in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

2. Vertragsabschluss und -partner

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Buchungsangebotes durch den Kunden zustande. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages.

2. Vertragspartner sind das Tagungshaus Alte Feuerwache e.V. (im folgenden Tagungshaus AF genannt) und der Kunde.

3. Leistungen, Preise, Zahlungen

1. Das Tagungshaus AF ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer/Bettenzahl bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, alle bestellten Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise des Tagungshauses AF zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Tagungshauses AF an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3. Die Übernachtungspreise und sonstigen Leistungspreise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Preisliste, bzw. nach individuellen schriftlichen Vereinbarungen. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Kunden gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

4. Mit der preislichen Einstufung als Jungendgruppe, versichert der Kunde dass es sich um eine Jugendgruppe, mit Teilnehmern unter 27 Jahren handelt, die die Reise zur Jugendbildungsarbeit (i.S.d. USt § 4 -23) durchführt.

5. Die Preise können vom Tagungshaus AF ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Leistungen des Tagungshauses AF wünscht und das Tagungshaus AF dem zustimmt.

6. Sollte es zu kurzfristigen, außergewöhnlichen Kostensteigerungen kommen, behält sich das Tagungshaus AF eine Preisanpassung nach Abschluss des Vertrages vor.

[Bei Verträgen, die über ein Jahr vor dem Belegungszeitraum geschlossen werden, sind die Preise vorläufig und es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.]

Das Tagungshaus AF ist verpflichtet in solch einem Fall den Kunden unverzüglich zu informieren und die Preissteigerung zu begründen. Sollte die Preisanpassung mehr als 8 % betragen, hat der Kunde die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Bei einer Änderung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Wird die vereinbarte Teilnehmerzahl unterschritten, gelten die Stornobedingungen für die nicht abgerufenen, vertraglich vereinbarten Leistungen. Für die Etagen gelten Mindestpreise.

8. Der Kunde erhält in der Regel eine Gesamtrechnung. Vom Kunden gewünschte Einzelabrechnungen sind nur in Ausnahmen möglich. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen

9. Das Tagungshaus AF ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Wenn nicht anders vereinbart gilt folgende Regelung: Nach fristgemäßer Annahme des Buchungsangebots durch den Kunden werden 10% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor der Anreise vorzunehmen.

10. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Tagungshaus AF berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

11. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann

12. Das Mitbringen von Tieren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Tagungshauses AF und wird in aller Regel nicht gestattet.

13. Jeder Übernachtungsgast in Berlin ist zur Zahlung der kommunalen Steuer „Citytax“ verpflichtet, sofern er/sie nicht eine Befreiungsbescheinigung vorlegen kann. Die Abgabe „Citytax“ wird vom Tagungshauses AF zusätzlich zum Übernachtungspreis erhoben und abgeführt.

14. Bestandteil des Buchungsangebotes ist eine Kostenaufstellung über die gebuchten Leistungen.

15. Der Kunde kann nur eine unstreitige oder rechtskräftige Forderung gegenüber einer Forderung des Tagungshauses AF aufrechnen oder verrechnen.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen)

1. Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Tagungshaus AF geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts-oder Kündigungsrecht besteht. Sofern zwischen dem Tagungshaus AF und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Tagungshauses AF auszulösen.

2. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Tagungshaus AF in Textform ausübt.

3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Tagungshaus AF den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Tagungshaus AF pauschaliert den Ersatzanspruch im Verhältnis zum Reisepreis nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts. Bei Rücktritt vom Vertrag des Gastes.

1. bis zu 3 Monate vor Anreisedatum werden 10 % des Vertragswertes berechnet.

2. bis zu 2 Monate vor Anreisedatum werden 60 % des Vertragswertes berechnet.

3. Ab 2 Monaten vor Anreisedatum werden 80 % des Vertragswertes berechnet.

4. Ab 7 Tagen vor Anreisedatum stellt das Tagungshaus AF die vertraglich vereinbarten Leistungen in vollem Umfang in Rechnung.

Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Tagungshauses AF oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

5. Rücktritt des Tagungshauses AF

1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Tagungshaus AF in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Tagungshauses AF mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Tagungshauses AF mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

2. Wird eine gemäß Ziffer 3.9 und/oder Ziffer 3.10 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Tagungshaus AF gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Tagungshaus AF ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Tagungshaus AF berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

- höhere Gewalt oder andere vom Tagungshaus AF nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, der Inhalt der Veranstaltung, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

- das Tagungshaus AF begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Tagungshauses AF in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Tagungshauses AF zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

- Zimmer und Räume für Veranstaltungen genutzt werden, die einen verfassungsfeindlichen, extremistischen oder antidemokratischen Hintergrund haben;

- der Kunde, die geplante Veranstaltung oder Teilnehmende der Veranstaltung vom Verfassungsschutz beobachtet werden;

- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.3 vorliegt;

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Tagungshauses AF entsteht für den Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz.

6. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Gästezimmer und Tagungsräume

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Gästezimmer und Tagungsräume.

2. Gebuchte Gästezimmer stehen dem Kunden ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die Anreise ist am vereinbarten Tag bis 21 Uhr möglich. Abweichungen bedürfen der eindeutigen Vereinbarung mit dem Tagungshaus AF.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Gästezimmer des Tagungshauses AF spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

4. Die Seminarräume und die vereinbarten weiteren Leistungen wie Materialien und technische Geräte werden durch das Tagungshaus AF termingerecht bereitgestellt. Die Bedienung der Materialien und Geräte erfolgt ausschließlich durch den Kunden. Der Kunde erhält bei seinem Eintreffen die Schlüssel für die bereitgestellten Räume und gibt diese nach Abschluss seiner Veranstaltung wieder zurück. Eine Inanspruchnahme über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Tagungshaus AF.

5. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die ihm überlassenen Seminarräume abgeschlossen sind, wenn sie von ihm und seiner Gruppe nicht genutzt werden.

6. Der Kunde beachtet die Hausordnung.

7. Das Tagungshaus AF hält eine begrenzte Zahl von Parkplätzen bereit. Ein Anspruch des Kunden auf einen Parkplatz oder die Reservierung von Stellplätzen besteht nicht.

7. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe von technischen Einrichtungen und Geräten, die ihm / ihr vom Tagungshauses AF zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

2. Soweit das Tagungshaus AF für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Er stellt das Tagungshaus AF von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Tagungshauses AF bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Ausgenommen sind Handy und Notebookladegeräte. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Tagungshauses AF gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Tagungshaus AF diese nicht zu vertreten hat.

4. Störungen an dem vom Tagungshaus AF zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Tagungshaus AF Störungen nicht zu vertreten hat.

8. Ergänzende Regelungen für Veranstaltungen

1. Bei Ankunft ist für Statistikzwecke und Notfallinformation eine Teilnehmerliste mit Angabe von Vorname, Name, Geburtsdatum und Herkunftsland abzugeben.

2. Nachfolgende Vereinbarungen gelten insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Tagungshauses AF zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen etc. (im Folgenden Veranstaltungen genannt).

3. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit der Tagungshaus AF. In diesem Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet

4. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnis hat sich der Leistungsnehmer rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die unmittelbare Zahlung von Abgaben, Vergnügungssteuer, GEMA-Gebühr usw. an den jeweiligen Gläubiger.

5. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Tagungshauses AF nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtungen oder des Inventars der Bildungsstätte, die bei Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter/Besteller ohne Verschuldensnachweis. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

9. Haftung des Tagungshauses AF

1. Das Tagungshaus AF haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Tagungshauses AF zurückzuführen sind.

2. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. Zimmern. Das Tagungshaus AF übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des des Tagungshauses AF.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Tagungshauses AF zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Tagungshauses AF abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Tagungshaus AF nicht.

10. Haftung des Kunden für Schäden

1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, bzw. -besucher, Mitarbeiter oder Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Reinigungskosten bei stark verschmutzten Zimmern, für Gasträume, Seminarräume und alle übrigen Räumlichkeiten inkl. Außenbereich werden zusätzlich erhoben und sind direkt vor Ort zu zahlen.

11. Datenschutz

1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Anmeldung und durch Teilnehmerlisten erhoben und elektronisch verarbeitet werden, nutzt das Tagungshaus AF ausschließlich zur Abwicklung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

12. Schlussbestimmungen

1. Die Berichtigung von offensichtlichen Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

3. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen, Individuelle Änderungen und Ergänzungen sind durch ausdrückliche Vereinbarung zulässig, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch generell der Schriftform.

4. Erfüllungsort ist Berlin. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für gerichtliche Mahnverfahren ist Berlin-Charlottenburg.

5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

7. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Tagungshaus AF darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/...

Das Tagungshaus AF nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.